Huth GmbH
Trettachstraße 17
87561 Oberstdorf
Deutschland
Telefon: +49 (0)173 7458891
E-Mail: info@ice-dome.com
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an den von der Huth GmbH unter der Marke iceDOME angebotenen Eiskunstlaufcamps und Trainingslehrgängen.
1.2 Vertragspartner ist die Huth GmbH, Trettachstraße 17, 87561 Oberstdorf.
1.3 Maßgeblich für den Inhalt des Vertrags sind die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website veröffentlichten Leistungsbeschreibungen, Preise und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Angaben in der Buchungsbestätigung.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Die Anmeldung zu einem iceDOME Camp erfolgt über das von uns bereitgestellte Buchungssystem bzw. die von uns angebotenen Buchungswege.
2.2 Mit Absendung der Anmeldung gibt der Anmeldende ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die gebuchten Camp- und Trainingsleistungen ab.
2.3 Der Vertrag kommt mit unserer Bestätigung der Anmeldung zustande. Die Buchungsbestätigung enthält die wesentlichen Angaben zur gebuchten Leistung und zum vereinbarten Preis.
2.4 Erfolgt die Anmeldung für einen minderjährigen Teilnehmer, muss sie durch einen gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung erfolgen.
2.5 Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass der Teilnehmer die für das gebuchte Trainingsangebot erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Soweit für einzelne Camps oder Trainingsgruppen bestimmte Mindestanforderungen gelten, ergeben sich diese aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
3. Leistungen und Trainingsorganisation
3.1 Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Camp- und Leistungsbeschreibung sowie der Buchungsbestätigung.
3.2 Die konkrete Trainingsplanung, insbesondere die Einteilung in Trainingsgruppen, die Zuordnung zu Trainern und Trainingszeiten sowie die Reihenfolge einzelner Trainingseinheiten, erfolgt durch iceDOME unter Berücksichtigung von Alter, Leistungsstand, Trainingsorganisation und den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.
3.3 Die namentliche Zuordnung eines bestimmten Trainers ist nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3.4 Änderungen im Trainingsablauf, bei Trainingszeiten, Trainern, Gruppen oder einzelnen Trainingsinhalten bleiben vorbehalten, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist und den Gesamtcharakter des gebuchten Camps nicht wesentlich verändert.
4. Camp-Preis und Zahlung
4.1 Es gilt der bei der Buchung ausgewiesene Camp-Preis.
4.2 Mit der Buchungsbestätigung wird die Anzahlungsrechnung versandt. Die darin ausgewiesene Anzahlung wird zu dem auf der Rechnung genannten Termin zur Zahlung fällig.
4.3 Die Restzahlung ist spätestens vier Wochen vor Beginn des gebuchten Camps fällig. Die entsprechende Rechnung bzw. Zahlungsinformation wird dem Anmeldenden rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
4.4 Erfolgt die Buchung weniger als vier Wochen vor Campbeginn, ist der gesamte Rechnungsbetrag nach Maßgabe der Rechnung fällig.
4.5 Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrags auf dem angegebenen Konto der Huth GmbH.
4.6 Werden fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht geleistet, ist die Huth GmbH berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten.
5. Unterkunft, Verpflegung und weitere Leistungen
5.1 Unterkunft, Verpflegung, Anreise und sonstige zusätzliche Leistungen sind nur dann Bestandteil des Campvertrags, wenn sie ausdrücklich über die Huth GmbH gebucht und in der Buchungsbestätigung als Vertragsleistung ausgewiesen werden.
5.2 Soweit die Huth GmbH lediglich Leistungen Dritter vermittelt, kommt der jeweilige Vertrag über diese Leistung unmittelbar zwischen dem Teilnehmer bzw. Anmeldenden und dem jeweiligen Leistungserbringer zustande, sofern bei der Buchung entsprechend darauf hingewiesen wird.
6. Rücktritt des Teilnehmers / Stornierung
6.1 Der Teilnehmer kann vor Beginn des Camps jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.
6.2 Im Falle eines Rücktritts kann die Huth GmbH anstelle einer konkret berechneten Entschädigung folgende pauschale Stornokosten bezogen auf den vereinbarten Camp-Preis verlangen:
bis 50 Tage vor Campbeginn: 20 %
49 bis 31 Tage vor Campbeginn: 50 %
ab 30 Tage vor Campbeginn: 100 %
6.3 Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Huth GmbH kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.
6.4 Der Huth GmbH bleibt umgekehrt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
6.5 Wir empfehlen den Abschluss einer geeigneten Rücktritts- bzw. Reiseversicherung.
7. Umbuchung und Ersatzteilnehmer
7.1 Ein Anspruch auf Umbuchung auf ein anderes Camp, eine andere Campwoche oder ein späteres Jahr besteht nicht.
7.2 Wir bemühen uns jedoch, Umbuchungswünsche im Rahmen der verfügbaren Plätze und organisatorischen Möglichkeiten zu ermöglichen. Etwaige dadurch entstehende Mehrkosten werden vor Durchführung der Umbuchung mitgeteilt.
7.3 Der Teilnehmer kann einen geeigneten Ersatzteilnehmer vorschlagen. Voraussetzung ist insbesondere, dass dieser die Voraussetzungen des gebuchten Camps bzw. der vorgesehenen Trainingsgruppe erfüllt und seiner Teilnahme keine organisatorischen oder sonstigen berechtigten Gründe entgegenstehen.
8. Absage eines Camps durch die Huth GmbH
8.1 Die Huth GmbH kann ein Camp absagen, wenn eine in der jeweiligen Ausschreibung ausdrücklich genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Eine solche Absage erfolgt spätestens zu dem in der Ausschreibung angegebenen Zeitpunkt.
8.2 Bereits auf den Camp-Preis geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
8.3 Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9. Unvermeidbare außergewöhnliche Umstände und Ausfall von Leistungen
9.1 Kann ein Camp oder können wesentliche Bestandteile eines Camps aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der Huth GmbH liegen und deren Folgen auch bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht vermeidbar gewesen wären, nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, werden die Teilnehmer hierüber möglichst zeitnah informiert.
9.2 Soweit möglich und zumutbar, wird die Huth GmbH angemessene Ersatz- oder Alternativleistungen anbieten.
9.3 Ansprüche der Vertragsparteien im Fall einer vollständigen oder teilweisen Unmöglichkeit der Leistung richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.
10. Verhalten während des Camps
10.1 Den Anweisungen der Trainer und der für das Camp verantwortlichen Mitarbeiter ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, der ordnungsgemäßen Durchführung des Trainings oder dem geordneten Ablauf des Camps dienen.
10.2 Ein Teilnehmer kann von einzelnen Trainingseinheiten oder in besonders schwerwiegenden Fällen vom weiteren Camp ausgeschlossen werden, wenn er den Ablauf nachhaltig stört, Sicherheitsanweisungen wiederholt missachtet, andere Teilnehmer gefährdet oder eine Fortsetzung des Vertrags für die Huth GmbH aus anderen schwerwiegenden Gründen unzumutbar ist.
10.3 Vor einem Ausschluss ist grundsätzlich eine Abmahnung auszusprechen und Gelegenheit zur Änderung des Verhaltens zu geben, soweit nicht aufgrund der Schwere des Verhaltens ein sofortiger Ausschluss gerechtfertigt ist.
10.4 Die sich daraus ergebenden gegenseitigen Zahlungs- und Erstattungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11. Gesundheit und sportliche Voraussetzungen
11.1 Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass sein gesundheitlicher Zustand die Teilnahme am gebuchten Training zulässt.
11.2 Bestehende gesundheitliche Einschränkungen oder Verletzungen, die für eine sichere Durchführung des Trainings von Bedeutung sind, sind den verantwortlichen Trainern vor Trainingsbeginn mitzuteilen.
11.3 Bei minderjährigen Teilnehmern obliegt diese Information dem gesetzlichen Vertreter.
11.4 Die Trainer sind berechtigt, die Teilnahme an einzelnen Übungen oder Trainingseinheiten einzuschränken, wenn konkrete Umstände die sichere Durchführung des Trainings nach ihrer Einschätzung nicht zulassen.
12. Leistungsstörungen
12.1 Sollte eine vereinbarte Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, ist die Huth GmbH möglichst unverzüglich hierüber zu informieren, damit Gelegenheit zur Abhilfe besteht.
12.2 Soweit ein Mangel besteht, gelten hinsichtlich Abhilfe, Minderung, Kündigung oder sonstiger Ansprüche die gesetzlichen Bestimmungen.
13. Haftung
13.1 Die Huth GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Huth GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
13.2 Für sonstige Schäden haftet die Huth GmbH unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
13.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Huth GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
13.4 Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
14. Verjährung
Für Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
15. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit der Vertragspartner Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat hat, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt, soweit diese gesetzlich Anwendung finden.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.